Schulden selber regulieren - ABER RICHTIG

Schulden machen krank, verursachen schlaflose Nächte, bereiten Angst den Briefkasten zu leeren oder gar beim Klingeln an die Tür zu gehen. Schier ausweglos erscheinen einem selber die Probleme. Manchmal schon bei kleinen Beträgen. Seine Schulden wieder in den Griff zu bekommen und am Horizont wieder eine Zukunft zu sehen macht Spaß. Sich nicht mehr ohnmächtig der Situation zu ergeben, erst recht. Jeden kann es treffen und dann sind Tipps aus der Praxis gefragt. Ohne WENN und ABER. Daher tragen Sie sich ein, um unser NEWSLETTER regelmäßig zu erhalten

VERBRAUCHERINSOLVENZ

Jahrzehnte lang, manchmal ein ganzes Leben, mussten Schuldner ihre Verbindlichkeiten abzahlen. Seit 1999 hat der Gesetzgeber eine private Insolvenz zugelassen um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu erhalten.

Insgesamt 72 Monate lang dauert die Insolvenz- und Wohlverhaltensphase, in welcher der Schuldner seine pfändbaren Gehaltsanteile an den Insolvenzverwalter bzw Treuhänder abtritt. Dieser verteilt die Beträge dann an die Gläubiger. Sind diese Phasen abgeschlossen, erlässt das Gericht dem Schuldner seine restlichen Verbindlichkeiten. Die Höhe der noch offene Beträge ist dabei unerheblich. Lediglich Strafen, wie z.B. das nicht bezahlte „Knöllchen” wegen Falschparken, werden nicht erlassen und müssen trotz privater Insolvenz bezahlt werden.

Vor der Antragstellung muss der Schuldner mit seinen Gläubigern einen Einigungsversuch unternommen und dabei zugleich fachliche Hilfe in Anspruch genommen haben. Erst wenn diese Einigung nicht erreicht wurde kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Nahezu alle Mandanten die wir in diesem Verfahren begleitet haben erleben ihre Verbraucherinsolvenz als Befreiung. Wir kennen niemanden, dem es nach der Insolvenz schlechter geht, als vorher.

In Deutschland gibt es ca. 3½ Mio verschuldete Privathaushalte
(Stand 2010).

FREIWILLIGER SCHULDENVERGLEICH

Der Schuldenvergleich ist der „Königsweg" im außergerichtlichen Einigungsverfahren. Hier steht im Vordergrund, mit seinen Gläubigern eine Einigung und angemessene Regelung über die Rückzahlung der offenen Verpflichtungen zu erreichen. Einerseits ermöglicht ein Scheitern der Verhandlungen die Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, andererseits lässt sich bei erfolgreicher Einigung mit den Gläubigern dies Verfahren vermeiden. Der Vorteil einer Einigung liegt in:

  •   einer schnelleren Entschuldung
  •   schnellere Löschung bei Schufa etc.
  •   diskretere Abwicklung
  •   kein unangenehmes Offenbaren
  •   keine Kontrolle des Insoverwalters
  •   keine beruflichen Einschränkungen
  •   keine Infos an den Arbeitgeber

Kein Gläubiger wird freiwillig auf Geld verzichten, aber unter bestimmen Voraussetzungen lassen sich die Forderungen auf 50%, 30% oder sogar 10% herunter handeln. Hierzu ist ein erfahrener Schuldnerberater Voraussetzung.

Wir können Ihnen nicht versprechen, dass Ihre Gläubiger einem solchen Vergleich zustimmen. Aber beim außergerichtlichen Schuldenvergleich können wir auf überdurchschnittliche Erfolgsquoten verweisen. Letztendlich steht Ihnen mit Scheitern dieser Verhandlungen die Beantragung der Verbraucherinsolvenz offen und das werden wir den Gläubigern unmissverständlich klar machen. Jedoch steht hier die Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner im Vordergrund und nicht das Scheitern zur Beantragung der Verbraucherinsolvenz.

INSOLVENZ in ENGLAND / WALES

Jeder Schuldner hat das Recht eine Verbraucherinsolvenz in dem EU-Staat durchzuführen, in welchem er seinen eigenen Lebensmittelpunkt hat. Die Privatinsolvenz in England und Wales erscheint wegen der kurzen Wohlverhaltensperiode von höchstens 12 Monaten gegenüber den deutschen Vorschriften wesentlich vorteilhafter. In Deutschland betragen Insolvenz- und Wohlverhaltensperiode zusammen immerhin 72 Monate und ist damit sechsmal so lang wie in England. Lebensmittelpunkt bedeutet aber auch, dass der Betreffende nicht nur in England seine Steuern zahlt, sondern tatsächlich seit mindestens sechs Monaten überwiegend dort lebt. Dies muss mittels Mietzahlungen und Quittungen, beispielsweise für Strom und Telefon, nachgewiesen werden. Dazu gehört richtigerweise auch, dass der Schuldner sich in Deutschland bei seinem Einwohnermeldeamt abmeldet.

Diese private Insolvenz vor dem Bankruptcy Court (Insolvenzgericht) ist ganz besonders geeignet für Schuldner, die schnell wieder unternehmerisch und eigenverantwortlich tätig werden wollen.

Gemäß geltendem EU-Recht gilt eine in England bzw. Wales erlangte Restschuldbefreiung innerhalb der gesamten Europäischen Union und damit auch in Deutschland und Österreich