Mit dem OnlineCoaching
Schulden selber regulieren – ABER RICHTIG
bieten wir die Möglichkeit, durch Übernahme einiger Aufgaben, Kosten zu sparen. Das OnlineCoaching beinhaltet 18 Wochenanleitungen. In zeitlich genau abgestimmt Lektionen erhält der Schuldner seine Anleitung für das weitere Vorgehen. Dabei werden Musterbriefe für die Kontaktaufnahme zu den Gläubigern genau so vorgegeben wie die Scheiben zur Schufa oder Gerichtsvollzieher. Gleichzeitig werden alle Schritte inhaltlich erklärt und wichtige Hintergrundinformationen gegeben. Das OnlineCoaching vermittelt Einblicke in das außergerichtliche- sowie gerichtliche Mahnverfahren. Ratschläge über die Handhabung des eigenen Gehaltskontos wird genauso analysiert, wie der eigene Vermögensstatus. Während des gesamten OnlineCoaching‘s können sämtliche Fragen an das Spezialistenteam der Anwaltskanzlei gestellt werden. Mit dem OnlineCoaching ist man seinen Gläubigern immer einen Schritt voraus. Vorrangig wird in den 18 Wochen eine außergerichtliche Einigung versucht. Eine Einigung hat den Vorteil, dass nicht das Insolvenzverfahren in Anspruch genommen werden muss. Zusätzlich bedeutet es:
- eine diskrete Abwicklung ;
- Kein unangenehmes Offenbaren;
- Eine Kontrolle des Insolvenzverwalters entfällt;
- Schnellere Löschung aus Schufa und öffentlichem Schuldenregister;
- Keine beruflichen Einschränkungen.
Eine außergerichtliche Einigung ist letztlich anonym. Niemand erfährt den Umstand, dass der Teilnehmer Schulden hat – auch der eigene Arbeitgeber nicht. Aus unserer Erfahrung, die wir bei mehr als 4.000 Schuldnern gemacht haben, ist ein solcher Vergleich, bei jedem 2. Schuldner, machbar. Eine Garantiekarte hierfür gibt es natürlich nicht.
Wenn trotz Nachverhandlung eine Einigung mit den angeschriebenen Gläubigern nicht möglich ist, dann kann der 2. Service hinzugebucht werden.
Die Bestätigung über das Scheitern
In dieser Phase werden wir noch einmal Kontakt mit den Gläubigern aufnehmen. Wir werden aus anwaltlicher Sicht den Gläubigern erläutern, warum es auch für Gläubiger vorteilhaft ist, dem vorgeschlagenem Vergleichsangebot zuzustimmen. In dieser Phase macht es Sinn, dass alle Gläubiger einen anwaltlichen Schriftsatz erhalten um damit die Ernsthaftigkeit des Einigungswunsches zu dokumentieren.
Alle Schuldner (Mandanten), deren Gläubiger auch in dieser Phase einer Einigung nicht zustimmen wollen erhalten von der Kanzlei nunmehr eine Bestätigung über das Scheitern. Gleichzeitig erhalten die Mandanten alle Angaben um selber einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 305 InsO zu stellen. Wohlgemerkt, es werden alle Angaben von uns zur Verfügung gestellt, um einen Insolvenzantrag korrekt auszufüllen (inkl. einer 11-seitigen Erläuterung des Antrags selber).
Wer den Antrag nicht selber ausfüllen möchte, kann uns mit dem 3. Service beauftragen, der
Antragstellung Insolvenzeröffnung
Da die Antragstellung fristgebunden ist, empfehlen wir eine Beauftragung zeitnah nach Ablehnung der Gläubiger. Hierüber wird der Mandant durch uns rechtzeitig informiert.
Das OnlineCoaching ist ein Internet-Angebot von:
TECHNOGERM Ltd.
London | UK
in Cooperation mit:
- Dr. jur. Friedrich-Christian von Loeper
Rechtsanwalt
- Heinrich Schreiber
Betriebswirt


