OnlineCoaching


Mit dem OnlineCoaching

Schulden selber regulieren – ABER RICHTIG

bieten wir die Möglichkeit, durch Übernahme einiger Aufgaben, Kosten zu sparen. Das OnlineCoaching beinhaltet 18 Wochenanleitungen. In zeitlich genau abgestimmt Lektionen erhält der Schuldner seine Anleitung für das weitere Vorgehen. Dabei werden Musterbriefe für die Kontaktaufnahme zu den Gläubigern genau so vorgegeben wie die Scheiben zur Schufa oder Gerichtsvollzieher. Gleichzeitig werden alle Schritte inhaltlich erklärt und wichtige Hintergrundinformationen gegeben. Das OnlineCoaching vermittelt Einblicke in das außergerichtliche- sowie gerichtliche Mahnverfahren. Ratschläge über die Handhabung des eigenen Gehaltskontos wird genauso analysiert, wie der eigene Vermögensstatus. Während des gesamten OnlineCoaching‘s können sämtliche Fragen an das Spezialistenteam der Anwaltskanzlei gestellt werden. Mit dem OnlineCoaching ist man seinen Gläubigern immer einen Schritt voraus. Vorrangig wird in den 18 Wochen eine außergerichtliche Einigung versucht. Eine Einigung hat den Vorteil, dass nicht das Insolvenzverfahren in Anspruch genommen werden muss. Zusätzlich bedeutet es:

  • eine diskrete Abwicklung ;
  • Kein unangenehmes Offenbaren;
  • Eine Kontrolle des Insolvenzverwalters entfällt;
  • Schnellere Löschung aus Schufa und öffentlichem Schuldenregister;
  • Keine beruflichen Einschränkungen.

Eine außergerichtliche Einigung ist letztlich anonym. Niemand erfährt den Umstand, dass der Teilnehmer Schulden hat – auch der eigene Arbeitgeber nicht. Aus unserer Erfahrung, die wir bei mehr als 4.000 Schuldnern gemacht haben, ist ein solcher Vergleich, bei jedem 2. Schuldner, machbar. Eine Garantiekarte hierfür gibt es natürlich nicht.

Wenn trotz Nachverhandlung eine Einigung mit den angeschriebenen Gläubigern nicht möglich ist, dann kann der 2. Service hinzugebucht werden.

Die Bestätigung über das Scheitern

In dieser Phase werden wir noch einmal Kontakt mit den Gläubigern aufnehmen. Wir werden aus anwaltlicher Sicht den Gläubigern erläutern, warum es auch für Gläubiger vorteilhaft ist, dem vorgeschlagenem Vergleichsangebot zuzustimmen. In dieser Phase macht es Sinn, dass alle Gläubiger einen anwaltlichen Schriftsatz erhalten um damit die Ernsthaftigkeit des Einigungswunsches zu dokumentieren.

Alle Schuldner (Mandanten), deren Gläubiger auch in dieser Phase einer Einigung nicht zustimmen wollen erhalten von der Kanzlei nunmehr eine Bestätigung über das Scheitern. Gleichzeitig erhalten die Mandanten alle Angaben um selber einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 305 InsO zu stellen. Wohlgemerkt, es werden alle Angaben von uns zur Verfügung gestellt, um einen Insolvenzantrag korrekt auszufüllen (inkl. einer 11-seitigen Erläuterung des Antrags selber).

Wer den Antrag nicht selber ausfüllen möchte, kann uns mit dem 3. Service beauftragen, der

Antragstellung Insolvenzeröffnung

Da die Antragstellung fristgebunden ist, empfehlen wir eine Beauftragung zeitnah nach Ablehnung der Gläubiger. Hierüber wird der Mandant durch uns rechtzeitig informiert.

 

 


Das OnlineCoaching ist ein Internet-Angebot von:

TECHNOGERM Ltd.
London | UK

in Cooperation mit:

  • Dr. jur. Friedrich-Christian von Loeper
    Rechtsanwalt
     
  • Heinrich Schreiber
    Betriebswirt
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DAS TEAM
  • Dr. jur Friedrich-Christian von Loeper

  • Rechtsanwalt
  •  Insolvenzrechtliche Beratung
  •  Familien- und Verkehrsrecht
  •  Ausländerrecht
  • kommunales Verwaltungsrecht
  •  Bauverwaltungsrecht
  •  englisches Recht

____________________

 
  • Heinrich  Schreiber

  • Betriebswirt

  • Ansprechpartner 
  • handelnd im Kanzleiauftrag in Sachen:
  •  Finanz- + Wirtschaftsberatung
  •  Insolvenzen + Vergleiche
  •  Existenzgründung auch bei X bestehender Insolvenz
  • private Insolvenz in England
  •  GmbH Insolvenz droht
KURZ + KNAPP + AKTUELL

Altersarmut

(18. 02. 2012) Bereits am 19. November 2011 wiesen wir auf die tendenziell überhöhe Überschuldung der über 55jährigen Verbraucher hin (iff-Überschuldengsreport 2011 sowie Facebook). Nunmehr hat auch laut einer Analyse der Wirtschaftsauskunftei Buergel-Pressemeldung-wg-Altersschulden-2012 die Zahl der Privatinsolvenzen in der Altersgruppe 60 Jahre und älter in 2011 um 6,7% zugenommen. Allerdings seien Frauen in dieser Altersgruppe stärker betroffen als Männer. Im Vergleich zu den männlichen Senioren, deren Steigerung immerhin 3,3 % beträgt, liegt der Anstieg bei den weiblichen Senioren bei beachtlichen 12,3 %. Betroffen von der Verbraucherinsolvenz in der Altersgruppe 60 Jahre und älter sind insbesondere Arbeitnehmer mit geringen Einkommen. Gerade bei den Frauen sind viele der Betroffenen geringfügig oder nur zeitlich befristet beschäftigt oder arbeiten in Teilzeit. Neben dem weiter sinkenden Rentenniveau tragen auch Arbeitslosigkeit und Niedriglöhne dazu bei, dass immer mehr Menschen im Alter von Armut bedroht sind.


Energiearmut in kalten Tagen

(14. 02. 2012) Aufgrund offener Strom- und Gasrechnungen sind immer mehr Privathaushalte von Sperren betroffen. Laut Verbraucherzentrale NRW entwickelt sich die "Energiearmut" immer mehr zu einer sozialen Dimension. Der Energielieferant Vattenfall erklärt in einer Pressemitteilung, das Unternehmen würde in diesen kalten Tagen von einer Sperre Abstand nehmen. Diese "Rücksicht" habe man bereits im Winter 2010/11 angewandt. Danach würde aber wieder sämtliche (auch die offenen) Sperren erfolgen.


Keine Restschuldbefreiung

(09.02.2012) Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund von Handlungen zwischen Eröffnungs- und Schlusstermin. Die Restschuldbefreiung kann dem Schuldner auf Antrag eines Insolvenzgläubigers auch dann versagt werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig in der Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Schlusstermin schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse macht, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentlichen Kassen zu vermeiden. BGH, Beschluss vom 01.12.2011, IX ZB 260/10, ZInsO 05/2012, 192


Weniger Verbraucherinsolvenzen

(07.02.2012)  Die Creditreform meldet in ihrer Pressemeldung, dass die Zahlen der Verbraucherinsolvenzen in Westeuropa leicht Rückgängig seien. So wurden 2011 in Westeuropa insgesamt 373.284 zahlungsunfähige natürliche Personen erfasst. Das ist ein Rückgang um rund 5.800 Personen gegenüber dem Vorjahr (379.091 Fälle). Zurückzuführen sei der Rückgang hauptsächlich auf die Entwicklung in Deutschland (minus 5,8 Prozent; 129.800 Fälle) und Großbritannien (minus 8,8 Prozent; 143.871 Fälle). Ein deutlicher Zuwachs an Privatinsolvenzen gäbe es in Frankreich (plus 26,4 Prozent; 56.079 Fälle), gefolgt von den Niederlanden (plus 26,0 Prozent; 14.344 Fälle) und Finnland (plus 19,7 Prozent; 3.531 Fälle).


ONLINE COACHING

Schulden selber regulieren ABER RICHTIG !

18 Wochen OnlineCoaching

Dieser 18-wöchige Onlinekurs gibt Ihnen die Möglichkeit, mit eigener Aktivität dem Blitzkrieg der Gläubiger ein Paroli zu bieten.  Jede Woche erhalten Sie eine Anleitung was zu tun ist. Gebündelte Erfahrung aus der Beratung von

4.000 Mandanten

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