Jeder Schuldner hat das Recht eine Verbraucherinsolvenz in dem EU-Staat durchzuführen, in welchem er seinen eigenen Lebensmittelpunkt hat. Die Privatinsolvenz in England und Wales erscheint wegen der kurzen Wohlverhaltensperiode von höchstens 12 Monaten gegenüber den deutschen Vorschriften wesentlich vorteilhafter. In Deutschland betragen Insolvenz- und Wohlverhaltensperiode zusammen immerhin 72 Monate und ist damit sechsmal so lang wie in England. Lebensmittelpunkt bedeutet aber auch, dass der Betreffende nicht nur in England seine Steuern zahlt, sondern tatsächlich seit mindestens sechs Monaten überwiegend dort lebt. Dies muss mittels Mietzahlungen und Quittungen, beispielsweise für Strom und Telefon, nachgewiesen werden. Dazu gehört richtigerweise auch, dass der Schuldner sich in Deutschland bei seinem Einwohnermeldeamt abmeldet.
Diese private Insolvenz vor dem Bankruptcy Court (Insolvenzgericht) ist ganz besonders geeignet für Schuldner, die schnell wieder unternehmerisch und eigenverantwortlich tätig werden wollen.
Gemäß geltendem EU-Recht gilt eine in England bzw. Wales erlangte Restschuldbefreiung innerhalb der gesamten Europäischen Union und damit auch in Deutschland und Österreich


