Die Zivilprozessordnung
auch kurz ZPO genannt
Das Verfahren der Zwangsvollstreckung ist ein Teil des Zivilprozesses und damit auch der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Das Einkommen unterliegt einem sozialen Schutz und darf daher nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass Schuldner bei Pfändungen von ihren Gläubigern nicht “kahlgepfändet” werden. In der Zivilen-Prozessordnung wurden daher Pfändungsfreigrenzen für das persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen festgesetzt. Diese Geldbeträge darf der Schuldner trotz einer Pfändung behalten. Diese Freigrenzen sollen dem Schuldner und – bei Unterhaltspflicht – auch seinen Angehörigen das Existenzminimum sichern.
Achtung: auch die Einnahmen bei Abvermietung eines Zimmers an einen Untermieter sind Einnahmen.
Die Höhe der Pfändungsfreigrenze ist von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen abhängig. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe gilt zunächst der Pfändungsfreibetrag. Was beim Arbeitseinkommen über diesem Pfändungsfreibetrag liegt, wird zunächst bis zu einer bestimmten Höhe zwischen Gläubiger und Schuldner aufgeteilt. So soll der Schuldner motiviert werden, mehr Einkommen zu erzielen. Davon profitieren beide, der Schuldner und die Gläubiger. Über der Einkommensobergrenze wird der volle Mehrbetrag an die Gläubiger abgeführt, bis deren Forderungen ausgeglichen sind.
Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2011
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sind in § 850c ZPO geregelt. Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt seit dem 01. 07. 2011 ein Freibetrag von 1.029,99 EURO je Monat. Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 387,22 EURO. Für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen jeweils weitere 215,73 EURO hinzu. Bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen kann die Pfändungsfreigrenze auf Antrag des Schuldners erhöht werden (siehe § 850 f ZPO ) .
Überschreitet das Einkommen den jeweiligen Freibetrag, so wird zunächst gemäß Tabelle nur ein Teil des Mehreinkommens gepfändet. Alles, was über 3.150 Euro pro Monat liegt, wird vollständig an die Gläubiger abgeführt.
Rechtsgrundlage ist die ZPO
Was darf nur teilweise gepfändet werden?
was ist von einer Pfändung ausgenommen?



