Schuldenvergleich


Freiwilliger Schuldenvergleich

Der Schuldenvergleich ist der „Königsweg” im außergerichtlichen Einigungsverfahren. Hier steht im Vordergrund, mit seinen Gläubigern eine Einigung und angemessene Regelung über die Rückzahlung der offenen Verpflichtungen zu erreichen. Einerseits ermöglicht ein Scheitern der Verhandlungen die Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, andererseits lässt sich bei erfolgreicher Einigung mit den Gläubigern dies Verfahren vermeiden. Der Vorteil einer Einigung liegt in:

    • einer schnelleren Entschuldung
    • schnellere Löschung bei Schufa etc.
    • diskretere Abwicklung
    • kein unangenehmes Offenbaren
    • keine Kontrolle des Insolvenzverwalters
    • keine beruflichen Einschränkungen
    • keine Infos an den Arbeitgeber

Kein Gläubiger wird freiwillig auf Geld verzichten, aber unter bestimmen Voraussetzungen lassen sich die Forderungen auf 50%, 30% oder sogar 10% herunter handeln. Hierzu ist ein erfahrener Schuldnerberater Voraussetzung.

Wir können Ihnen nicht versprechen, dass Ihre Gläubiger einem solchen Vergleich zustimmen. Aber beim außergerichtlichen Schuldenvergleich können wir auf überdurchschnittliche Erfolgsquoten verweisen. Letztendlich steht Ihnen mit Scheitern dieser Verhandlungen die Beantragung der Verbraucherinsolvenz offen und das werden wir den Gläubigern unmissverständlich klar machen. Jedoch steht hier die Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner im Vordergrund und nicht das Scheitern zur Beantragung der Verbraucherinsolvenz.

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DAS TEAM
  • Dr. jur Friedrich-Christian von Loeper

  • Rechtsanwalt
  •  Insolvenzrechtliche Beratung
  •  Familien- und Verkehrsrecht
  •  Ausländerrecht
  • kommunales Verwaltungsrecht
  •  Bauverwaltungsrecht
  •  englisches Recht

____________________

 
  • Heinrich  Schreiber

  • Betriebswirt

  • Ansprechpartner 
  • handelnd im Kanzleiauftrag in Sachen:
  •  Finanz- + Wirtschaftsberatung
  •  Insolvenzen + Vergleiche
  •  Existenzgründung auch bei X bestehender Insolvenz
  • private Insolvenz in England
  •  GmbH Insolvenz droht
KURZ + KNAPP + AKTUELL

Altersarmut

(18. 02. 2012) Bereits am 19. November 2011 wiesen wir auf die tendenziell überhöhe Überschuldung der über 55jährigen Verbraucher hin (iff-Überschuldengsreport 2011 sowie Facebook). Nunmehr hat auch laut einer Analyse der Wirtschaftsauskunftei Buergel-Pressemeldung-wg-Altersschulden-2012 die Zahl der Privatinsolvenzen in der Altersgruppe 60 Jahre und älter in 2011 um 6,7% zugenommen. Allerdings seien Frauen in dieser Altersgruppe stärker betroffen als Männer. Im Vergleich zu den männlichen Senioren, deren Steigerung immerhin 3,3 % beträgt, liegt der Anstieg bei den weiblichen Senioren bei beachtlichen 12,3 %. Betroffen von der Verbraucherinsolvenz in der Altersgruppe 60 Jahre und älter sind insbesondere Arbeitnehmer mit geringen Einkommen. Gerade bei den Frauen sind viele der Betroffenen geringfügig oder nur zeitlich befristet beschäftigt oder arbeiten in Teilzeit. Neben dem weiter sinkenden Rentenniveau tragen auch Arbeitslosigkeit und Niedriglöhne dazu bei, dass immer mehr Menschen im Alter von Armut bedroht sind.


Energiearmut in kalten Tagen

(14. 02. 2012) Aufgrund offener Strom- und Gasrechnungen sind immer mehr Privathaushalte von Sperren betroffen. Laut Verbraucherzentrale NRW entwickelt sich die "Energiearmut" immer mehr zu einer sozialen Dimension. Der Energielieferant Vattenfall erklärt in einer Pressemitteilung, das Unternehmen würde in diesen kalten Tagen von einer Sperre Abstand nehmen. Diese "Rücksicht" habe man bereits im Winter 2010/11 angewandt. Danach würde aber wieder sämtliche (auch die offenen) Sperren erfolgen.


Keine Restschuldbefreiung

(09.02.2012) Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund von Handlungen zwischen Eröffnungs- und Schlusstermin. Die Restschuldbefreiung kann dem Schuldner auf Antrag eines Insolvenzgläubigers auch dann versagt werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig in der Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Schlusstermin schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse macht, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentlichen Kassen zu vermeiden. BGH, Beschluss vom 01.12.2011, IX ZB 260/10, ZInsO 05/2012, 192


Weniger Verbraucherinsolvenzen

(07.02.2012)  Die Creditreform meldet in ihrer Pressemeldung, dass die Zahlen der Verbraucherinsolvenzen in Westeuropa leicht Rückgängig seien. So wurden 2011 in Westeuropa insgesamt 373.284 zahlungsunfähige natürliche Personen erfasst. Das ist ein Rückgang um rund 5.800 Personen gegenüber dem Vorjahr (379.091 Fälle). Zurückzuführen sei der Rückgang hauptsächlich auf die Entwicklung in Deutschland (minus 5,8 Prozent; 129.800 Fälle) und Großbritannien (minus 8,8 Prozent; 143.871 Fälle). Ein deutlicher Zuwachs an Privatinsolvenzen gäbe es in Frankreich (plus 26,4 Prozent; 56.079 Fälle), gefolgt von den Niederlanden (plus 26,0 Prozent; 14.344 Fälle) und Finnland (plus 19,7 Prozent; 3.531 Fälle).


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