Freiwilliger Schuldenvergleich
Der Schuldenvergleich ist der „Königsweg” im außergerichtlichen Einigungsverfahren. Hier steht im Vordergrund, mit seinen Gläubigern eine Einigung und angemessene Regelung über die Rückzahlung der offenen Verpflichtungen zu erreichen. Einerseits ermöglicht ein Scheitern der Verhandlungen die Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, andererseits lässt sich bei erfolgreicher Einigung mit den Gläubigern dies Verfahren vermeiden. Der Vorteil einer Einigung liegt in:
- einer schnelleren Entschuldung
- schnellere Löschung bei Schufa etc.
- diskretere Abwicklung
- kein unangenehmes Offenbaren
- keine Kontrolle des Insolvenzverwalters
- keine beruflichen Einschränkungen
- keine Infos an den Arbeitgeber
Kein Gläubiger wird freiwillig auf Geld verzichten, aber unter bestimmen Voraussetzungen lassen sich die Forderungen auf 50%, 30% oder sogar 10% herunter handeln. Hierzu ist ein erfahrener Schuldnerberater Voraussetzung.
Wir können Ihnen nicht versprechen, dass Ihre Gläubiger einem solchen Vergleich zustimmen. Aber beim außergerichtlichen Schuldenvergleich können wir auf überdurchschnittliche Erfolgsquoten verweisen. Letztendlich steht Ihnen mit Scheitern dieser Verhandlungen die Beantragung der Verbraucherinsolvenz offen und das werden wir den Gläubigern unmissverständlich klar machen. Jedoch steht hier die Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner im Vordergrund und nicht das Scheitern zur Beantragung der Verbraucherinsolvenz.


